28. Januar 2016

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(nachfolgend: „Behrendt“) für Rechtsgeschäfte bzw. laufende Geschäfts-

beziehungen mit Unternehmern (nachfolgend: „Geschäftskunden“). Stand: 04.11.2013

 

Allgemeines   

Die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zwischen der Firma Behrendt und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, nachfolgend „Geschäftskunden“. Gem. § 14 Abs. 1 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Diese AGB gelten auch für die laufenden, auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Behrendt und dem Geschäftskunden. Für die Erbringung von Dienstleistungen gelten diese Bedingungen entsprechend.

Die Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Entgegenstehenden Bedingungen des Geschäftskunden wird ausdrücklich widersprochen.

Verhandlungssprache ist deutsch.

Mündliche Nebenabreden, Vertragsergänzungen und Änderungen, insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern, haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Firma Behrendt schriftlich bestätigt werden.

 

Geschäftskunden der Firma Behrendt

Geschäftskunden der Firma Behrendt sind ausschließlich Unternehmer, die ihren Sitz und / oder ihre Lieferanschrift in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der europäischen Union oder der Schweiz haben. Soweit versehentlich das Angebot eines Interessenten, der nicht Unternehmer und/oder den Sitz oder die Lieferanschrift nicht in den genannten Ländern hat, angenommen wird, ist die Firma Behrendt berechtigt, in angemessener Frist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären; Ansprüche auf Schadensersatz sind für den Interessenten insoweit ausgeschlossen.

 

Vertragsangebot und Vertragsabschluss          

Die Angebote der Firma Behrendt sind freibleibend. Die Berichtigung von Fehlern oder einer Unvollständigkeit bei den Produktangaben oder bei den Preisen bleiben vorbehalten.

Produktänderungen insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt bleiben ebenfalls vorbehalten. Anwendungstechnische Beratung wird nach bestem Wissen aufgrund bestehender Erfahrungen gegeben. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Geschäftskunden nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Kaufvertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch die Firma Behrendt zustande. Der Geschäftskunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Die Bestätigung des Vertragsabschlusses erfolgt durch die Firma Behrendt entweder über eine Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware.

 

Verfügbarkeit der Ware und höhere Gewalt

Sollte die bestellte Ware nach Vertragsabschluss bei der Firma Behrendt nicht mehr vorrätig sein oder aus rechtlichen Gründen nicht ausgeliefert werden dürfen, kann die Firma Behrendt entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware als Ersatz anbieten, liefern oder vom Vertrag zurücktreten. Soweit der Geschäftskunde die Ersatzlieferung nicht annimmt, kann er sie an die Firma Behrendt auf deren Kosten zurücksenden. Bereits erhaltene Zahlungen wird die Firma Behrendt umgehend nach Erhalt der abgelehnten Ersatzlieferung oder nach Erklärung des Rücktrittes vom Vertrag dem Geschäftskunden erstatten. Im Falle höherer Gewalt oder ähnlicher Ereignisse, wozu insbesondere Materialmangel, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei den Vorlieferanten der Firma Behrendt – sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstlieferungen gehören, ist die Firma Behrendt dazu berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Die auf der Homepage angegebenen Preise geben die (Netto-) Marktpreise zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und beinhalten keine Umsatzsteuer. Preisänderungen nach dem jeweiligen Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Die Firma Behrendt wird den Geschäftskunden unverzüglich über die gegenüber auf der Homepage angegebenen Preiserhöhung informieren. Der Geschäftskunde kann das Angebot zu dem höheren Preis annehmen. Rechnungen der Firma Behrendt sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ./. 2 % Skonto oder 30 Tage netto. An Geschäftskunden, mit denen die Firma Behrendt nicht in laufender Geschäftsverbindung steht, erfolgen die Lieferungen ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Der Geschäftskunde kommt mit Überschreiten des vertraglichen Zahlungstermins in Verzug. Ist kein Zahlungstermin vereinbart, kommt der Geschäftskunde 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug, es sei denn der Geschäftskunde wird von der Firma Behrendt nach Eintritt der Fälligkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt gemahnt. Bleibt der Geschäftskunde mit einer Zahlung im Rückstand, kann die Firma Behrendt ohne weiteres sofortige Bezahlung aller Kaufgegenstände verlangen.

 

Lieferungen und Kosten

Die Lieferung erfolgt unversichert auf Kosten und Gefahr des Geschäftskunden ab Laderampe, Erstversand. Etwaige Besonderheiten bei Versandart und Versandweg gehen – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – ausschließlich zu Lasten des Geschäftskunden. Auf Auftragsbestätigungen angegebene Lieferzeiten werden stets nach bester Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Die Firma Behrendt ist zu Teillieferungen und Teilberechnungen berechtigt.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung der bestehenden und zukünftig ent-stehenden Forderungen der Firma Behrendt aus der Geschäftsverbindung mit dem Geschäftskunden bleiben die verkauften Waren Eigentum der Firma Behrendt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware der Firma Behrendt entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei die Firma Behrendt als Hersteller gilt (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Firma Behrendt Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Ware. Der Geschäftskunde ist befugt, die gekaufte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu benutzen, zu verwerten oder weiterzuverkaufen und die abgetretene Forderung einzuziehen.

 

Gewährleistung

Die Rügefrist für offensichtliche Mängel beträgt 8 Tage. Erkennbare Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und verborgene Mängel innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Für alle Mängelrügen ist die schriftliche Angabe der Gründe und die Beifügung von Belegen zwingend erforderlich. Die Gewährleistungspflicht der Firma Behrendt beschränkt sich zunächst nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Sollte die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung binnen angemessener Zeit fehlschlagen, steht es dem Geschäftskunden nach seiner Wahl frei, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Soweit der Hersteller einer Ware eine eigenständige Garantie abgibt, tritt diese neben die von der Firma Behrendt gewährten Gewährleistungsansprüche.

 

Haftung

Die Firma Behrendt haftet

  • in voller Schadenshöhe bei eigenem groben Verschulden und dem ihrer leitenden • Angestellten, außerdem
  • dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten • sowie
  • außerhalb solcher Pflichten dem Grund nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, die Firma Behrendt kann sich kraft Handelsbrauch davon frei zeichnen, nur für die von der Firma Behrendt gelieferten Produkte.

Bei Vermischung mit Wettbewerbs-Produkten wird keine Haftung übernommen.

 

Datenschutz

Die Firma Behrendt versichert, dass im Rahmen der Bestimmungen des Bundes-datenschutzgesetzes die anlässlich der Aufnahme der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Geschäftskunden ausschließlich für die notwendige Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt sowie für interne Marktforschungsstudien und Marketingmaßnahmen verwendet werden. Dem Geschäftskunden steht es jederzeit frei, seine Zustimmung hierzu durch entsprechende schriftliche Mitteilung an die Firma Behrendt zu widerrufen.

 

Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.

 

Verschiedenes

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung besteht für den Geschäftskunden nur,  soweit die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Rückgabe

Der Geschäftskunde kann Ware, die nicht beschädigt oder erkennbar gebraucht ist, ohne Angabe von Gründen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Behrendt auf seine Kosten an diese zurücksenden. Die Gefahr der Versendung sowie dessen Nachweis liegt allein beim Geschäftskunden. Hat der Geschäftskunde die Ware ordnungsgemäß zurückgeschickt, wird der bereits entrichtete Kaufpreis unverzüglich zurückgezahlt. Bei Zahlungen ins Ausland werden die Überweisungskosten einbehalten.

Eine Zustimmung zur Rückgabe kann insbesondere bei folgenden Warengruppen nicht erteilt werden:

Waren, die speziell nach den Spezifikationen des Geschäftskunden angefertigt bzw. speziell für den Geschäftskunden bestellt wurden (z.B. Kabel).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld.

Salvatorische Klausel

Salvatorische Klausel sofern einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sind oder zu einem späteren Zeitpunkt unwirksam oder nichtig werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Regelung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung unter Beachtung der Interessen der Parteien am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertrag eine nicht vorhersehbare Lücke enthält.